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Übertragung von Grundbesitz durch einen Miterben

Übertragung von Grundbesitz durch einen Miterben

Sofern ein Miterbe für sich und die übrigen Miterben der Erbengemeinschaft die Auflassung eines in den Nachlass fallenden Grundstücks erklärt, hat er mit öffentlichen Urkunden nachzuweisen, diese die Verfügung eine Maßnahme ordnungsgemäßer Mehrheitsverwaltung oder eine Maßnahme der Notverwaltung handelt.

Eine Beweiserleichterung besteht mangels Regelungslücke nicht.

(OLG München, Beschluss vom 3.8.2019 – 34 Wx 196/18)