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Achtung!! Neue Anforderungen an die Gesellschafterliste

Achtung!! Neue Anforderungen an die Gesellschafterliste

Mit Art. 24 des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtline, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, das am 26.06.2017 in Kraft trat, haben sich die Anforderungen des § 40 Abs. 1 GmbHG an die Gesellschafterliste geändert.

BGBl. I 2017, S. 1822. ff.