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Testament für den Unternehmer unentbehrlich

Testament für den Unternehmer unentbehrlich

Auf Einladung des Ortsverbandes Petersberg der MIT (Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU) fand in den Räumlichkeiten der Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkanzlei Kleinmichel, Kapp und Kollegen in Fulda eine Vortragsveranstaltung zum Thema „Das Unternehmertestament“ statt. Referent war Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Gerhard Schlitt.

Nach einer kurzen Begrüßung durch den Vorsitzenden der MIT Peterberg, Herrn Andreas Kapp, referierte Herr Dr. Gerhard Schlitt vor den geladenen Unternehmerinnen und Unternehmern. Der Referent betreibt in Petersberg seine Kanzlei und ist seit Jahren auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge und des Erbrechtes tätig. Mehrfach wurde er als FOCUS-Spezialist ausgezeichnet.

Gegenstand des Vortrages war zunächst die Einführung der Mittelständler in die Problematik, wie man sinnvoll eine Unternehmensnachfolge angeht. Dabei wurden Themen, wie die Errichtung einer Vorsorgevollmacht, die richtige Rechtswahl des Unternehmens und die damit einhergehenden Nachfolgeregelungen bei den unterschiedlichen Rechtsformen nach dem Gesetz und in den Gesellschaftsverträgen erörtert. Der Referent machte deutlich, dass ein Unternehmertestament keinesfalls vergleichbar ist mit einem üblichen Berliner Testament oder einem einfachen Testament wegen des Privatvermögens, weil hier Besonderheiten zu berücksichtigen sind, die den Gästen vor Augen geführt wurden. Neben der Notwendigkeit, schon rechtzeitig zu Lebzeiten Gesellschafterrechte zu übertragen, um eventuelle Freibeträge auszunutzen, machte der Referent die Neuerungen der §§ 13a ff. Erbschaftsteuergesetz deutlich, die unterschiedlichen Optionen für die Steuerbefreiung bei der Unternehmensnachfolge normiert haben, aber sehr viele Fallstricke aufweisen. Der Beratungsbedarf für den Rechtsberater und insbesondere für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wird auf der Grundlage des neuen Gesetzes, das mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist, noch höher sein, als bisher. Bei der Unternehmensnachfolge ist eine strenge Trennung zwischen dem Verwaltungsvermögen, das nicht begünstigt wird, und dem begünstigten Vermögen, das der Begünstigung der 13a ff. BGB unterliegt, unterschieden. Welche Vermögenswerte in welche Vermögensgruppe gehören, gestaltet sich in der Praxis mehr als schwierig. Hier ist insbesondere ein Finanzmitteltest und ein Vermögensverwaltungstest notwendig, um sicher zu sein, welche Besteuerung Anwendung findet. Die neu eingeführte Investitionsklausel und der Familienabschlag von 30 % wurden ebenfalls erörtert, wie die absolute Neuerung, dass das Verwaltungsvermögen – anders wie bisher – zumindest der vollen Besteuerung unterliegt. Zum Ende des Vortrages hatten die Zuhörer Gelegenheit, noch Fragen an den Referenten zu stellen.