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Für den Fall der Fälle – Wie ist vorzusorgen bei Krankheit, Alter und Tod?-

Für den Fall der Fälle – Wie ist vorzusorgen bei Krankheit, Alter und Tod?-

Am 30. November 2017 fand auf Einladung Haus & Grund Hessen Landesverband Hessischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.in der Gallushalle, Gießener Str. 45, 35305 Grünberg eine Vortragsveranstaltung statt. Vor rund 70 Personen referierte Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Gerhard Schlitt über die Vorsorge im Alter, bei Krankheit und Tod. Vom Referent wurde die Wichtigkeit einer Vorsorgevollmacht betont. Das beste Testament helfe nichts, sofern man sich zu Lebzeiten nicht vor einer drohenden Geschäftsfähigkeit und der damit verbunden gerichtlichen Betreuung abgesichert hat. Zudem war die vorweggenommene Erbfolge als Vorsorgemaßnahme zentrales Thema des Vortrages. Die vorweggenommene Erbfolge sei unter anderem zur optimalen Ausnutzung von Steuerfreibeträgen und zum Schutz vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers im Falle der Bedürftigkeit, u.ä. geeignet.  Des Weiteren wurde die neueste Rechtsprechung zum erbschafts- und schenkungsbefreiten Familienheim seitens des Referenten Herrn Dr. Schlitt ausgewertet und die daraus resultierenden Voraussetzungen für die Steuerbefreiung aufgezeigt.

Veranstalter:
Haus & Grund Hessen Landesverband Hessischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.