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Das Behindertentestament

Das Behindertentestament

Am 23.11.2017 fand auf Einladung der Behindertenhilfe Vogelsberg e. V. im Gebäude der Behindertenhilfe Herbstein Michelsbach 5 in Herbstein eine Vortragsveranstaltung zu dem Thema „Das Behindertentestament“ statt. Referent war Herr Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Gerhard Schlitt aus Petersberg/Fulda, der über die Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes (BGBl I S. 2334) sowie die Schutzmechanismen eines Behinderten-testamentes informierte. Ziel des Behindertentestamentes sei es, Menschen mit Behinderung einen bestimmten Vermögenswert aus dem Nachlass zukommen zu lassen, ohne dass diese Vermögenswerte sofort dem Zugriff des Sozialhilfeträgers oder des Landeswohlfahrtsverbandes preisgegeben werden.
Aus diesem Grunde sei aber auch nicht richtig, das behinderte Kind nicht einfach zu enterben, weil hier Pflichtteilsansprüche entstehen, die übergeleitet werden können. Keine Lösung stelle auch die Einsetzung des behinderten Kindes unterhalb der Pflichtteilsquote dar, weil hier Zusatzpflichtteilsansprüche entstehen, die ebenfalls übergeleitet werden können. Die Lösung des Behindertentestaments besteht darin, das behinderte Kind zum Erben oder Vermächtnisnehmer einzusetzen und den Vermögenswert dann mit Anordnung der Vor- und Nacherbfolge und einer Testamentsvollstreckung zu schützen. Nur bei dieser juristischen Konstruktion könne das Vermögen für bestimmte Dinge, insbesondere für Therapien, sonstige Hilfsmittel oder für Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass das behinderte Kind über das 65. Lebensjahr hinaus in dem gewohnten Behindertenheim verbleibt, gesichert werden. Testamentsvollstrecker sollte dann ein Familienmitglied oder eine sonstige Vertrauensperson sein, die sodann die Vermögenswerte verwaltet und den Bedürfnissen des behinderten Kindes entsprechend zur Verfügung stellt. Das Behindertentestament ist eines der schwierigsten Testamente, das ohne fachlichen Rat nicht in privatschriftlicher Form errichtet werden sollte.

Veranstalter:
Behindertenhilfe Vogelsbergkreis e.V. – Wohnstätte Herbstein