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Fuldaer Erbrechtstage 2018

Fuldaer Erbrechtstage 2018

Am 22. – 25. Oktober 2018 finden die diesjährigen Fuldaer Erbrechtstage 2018 statt.

Veranstalter:

Sparkasse Fulda und

Deutsches Forum für Erbrecht e.V. – Sektionsleiter Hessen – Dr. Gerhard Schlitt

 

Vorwort

„SEID IHR NOCH EINIG, ODER HABT IHR SCHON GEERBT?“

Auch 2018 möchte die Sparkasse Fulda die in den vergangenen Jahren erfolgreichen Erbrechtstage fortsetzen. Veranstalter ist wiederum die Sparkasse Fulda. Für das Programm und die Referenten zeichnet erneut das Deutsche Forum für Erbrecht e. V., insbesondere Herr Dr. Gerhard Schlitt, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Erbrecht in Petersberg, Verantwortung.

Die Erbrechtstage 2018 haben im Wesentlichen zwei Schwerpunkte. Einerseits hat sich das Erbschaftsteuerrecht in den vergangenen vier Jahren erneut geändert, so dass hier Aktualisierungen geboten sind. Dabei konnten wir mit den Referenten Herrn Hermann-Ulrich Viskorf, dem ehemaligen Vizepräsident des Bundesfinanzhofs, einen versierten Kenner des aktuellen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechtes für den Eröffnungsvortrag gewinnen.

Ein zweiter wesentlicher Schwerpunkt besteht darin, dass erneut versucht werden soll, zu vermitteln, dass es durchaus sinnvoll ist, eine durchdachte Vermögensnachfolge zu Lebzeiten und/oder durch eine letztwillige Verfügung sicherzustellen, um den Familienfrieden zu bewahren. Die Einstellung, „Nach mir die Sinnflut!“, führt oft zu Streit innerhalb der Familie und im schlimmsten Falle zu einer Zerschlagung des Nachlasses, den die Familie aber im Laufe der letzten Jahrzehnte vor dem Tod mit viel Mühe aufgebaut und geschaffen hat. Zu dieser Problematik konnten zwei hochkarätige Referenten gewonnen werden. Einerseits Herrn Prof. Dr. Knut Werner Lange, einen der führenden Erbrechtskommentatoren bei dem renommierten Münchener Kommentar. Andererseits konnte Herr Gerhard Ruby für einen Vortrag gewonnen werden, der aus der Praxis weit verbreitete Irrtümer aufklären will, die dann zu Fehlern in der Vermögensnachfolge führen können. Da Hauptstreitpunkt nicht nur das Geld, sondern insbesondere auch die Immobilien sind, die man schlecht auf mehrere Miterben gleichwertig verteilen kann, wird Herr Dr. Gerhard Schlitt Gestaltungsmöglichkeiten aufweisen, wie im Rahmen von Übergabeverträgen und oder von letztwilligen Verfügungen eine Zerschlagung des Grundbesitzes vermieden wird. Gegenstand dieses Vortrags wird aber auch die Frage sein, wie man sich lange die Verfügungsgewalt über die Immobilie erhält, insbesondere durch Erteilung von General- oder Vorsorgevollmachten. Dabei werden auch das aktuelle Thema des digitalen Nachlasses und besondere Fragestellungen zur Patchworkfamilie, des Geschiedenentestaments, des Vermögenslosentestaments und Behindertentestamentes tangiert.

Die Sparkasse Fulda und auch das Deutsche Forum für Erbrecht e. V. würden Sie gerne zu allen Veranstaltungen anlässlich der Erbrechtstage 2018 begrüßen. Bei allen Veranstaltungen besteht im Anschluss an die Vorträge die Gelegenheit, auch Fragen an den Referenten zu richten.

 

Alois Früchtl, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Fulda

Dr. Gerhard Schlitt, Deutsches Forum für Erbrecht e. V., Sektion Hessen

 

Kurzzusammenfassung der Vorträge:

 

Erbschaft und Erbschaftsteuer

– Optimale Gestaltungen für eine steuergünstige Vermögensnachfolge –

Im Rahmen des Eröffnungsvortrages wird der Referent eine Einführung in die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge geben. Schwerpunkt des Vortrags werden allerdings die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen der unterschiedlichen Erbfolgen sein. Der Referent gehört zu den renommiertesten Experten auf dem Gebiet des aktuellen Erbschaftsteuerrechts und wird nach Darstellung der Grundzüge des Erbschafsteuerrechts auf aktuelle Probleme hinweisen, die in der jüngsten Rechtsprechung entschieden wurden. Er wird im Rahmen des Vortrags sicher auch Gestaltungsvorschläge unterbreiten, wie man bei einer geschickten lebzeitigen oder letztwilligen Vermögensnachfolge das Schenkung- und/oder Erbschaftsteueraufkommen sinnvoll reduzieren kann. Er wird im Rahmen des Vortrags aber auch Hinweise zur Neuregelung der Unternehmensnachfolge geben, ohne den Schwerpunkt der privaten Vermögensnachfolge zu vernachlässigen.

 

Die Immobilie im Erbrecht

– Wie schützt man die Immobilie vor den Erben, den Pflichtteilsberechtigten,

dem Fiskus und vor dem Sozialhilferegress? –

Der Vortrag befasst sich insbesondere mit der Frage, ob es sinnvoll ist, Grundstücke – ob bebaut oder unbebaut – zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügung auf die nächste Generation zu übertragen. Dabei wird insbesondere auch die Frage erörtert, welche Änderungen sich nach dem neuen Erbschaftsteuerrecht bei der Bewertung von Grundstücken ergeben haben und inwieweit hier Steuerfreibeträge und Steuervorteile genutzt werden können. Eine andere Frage stellt sich auch, welche Rechte man sich heutzutage bei der Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation vorbehält (Wohnrecht, Nießbrauch, Leibrente, Auszugs- und Altenteilsrechte, Pflege), um einen späteren Sozialhilferegress bei einem Pflegeheimaufenthalt der Übergeber zu vermeiden oder einzuschränken. Was ist, wenn der Hausübernehmer das Hausanwesen verkauft, sich überschuldet, eine Scheidung ansteht oder gar vor den Eltern verstirbt? Wichtig ist selbstverständlich auch, dass man im Falle einer schweren Erkrankung und des Eintritts der Geschäftsunfähigkeit verfügungsberechtigt über die Immobilie bleibt und durch welche Maßnahmen dies sichergestellt werden kann. Bei der Vererbung einer Immobilie ist selbstverständlich auch darauf zu achten, dass keine Erbengemeinschaft eintritt, die im Ergebnis zur Zerschlagung des Grundbesitzes durch Aufhebungsversteigerung führen kann. Der Referent wird deshalb Möglichkeiten aufzeigen, eine derartige Zerschlagung durch ein sinnvolles Testament zu verhindern und Regelungen anzuordnen, die einen Verbleib der Immobilie in der Familie sicherstellen.

 

Die 15 größten Irrtümer im Erbrecht

– Wie vermeidet man fatale Folgen bei der Vermögensnachfolge? –

Das Erbrecht gilt unter Juristen als eines der schwierigsten Rechtsgebiete. Erfreulicherweise wird in der Praxis die Mehrzahl der rund tausend Erbrechtsfälle, die tagtäglich in der Bundesrepublik anfallen, ohne größere streitige Auseinandersetzung von den Erben gemeistert. Dies gelingt insbesondere dann, wenn die Erben mit Vernunft an die Sache herangehen und nicht grundlegenden Irrtümern im Erbrecht unterliegen. Ein gutes Dutzend Fehlvorstellungen scheinen sich aber unausrottbar in den Köpfen eingebrannt zu haben und führen zu vermeidbaren Streit- und Familienkrisen beim Erben und Vererben. Der Referent hat in seiner langjährigen Praxis die häufigsten Erbrechtsirrtümer gesammelt. Mit seinem Vortrag will er mit diesen Fehlvorstellungen aufräumen und Wege für eine durchdachte Vermögensnachfolge aufzeigen, die heute wichtiger ist, denn je. Bei jeder lebzeitigen oder letztwilligen Verfügung dürfen heute auch erbschaftsteuerrechtliche Gesichtspunkte nicht vergessen werden. Eine durchdachte Vermögensnachfolge trägt dazu bei, dass unter den künftigen Miterben Streit, unnötige Prozesskosten und ein zu hohes Erbschaftsteueraufkommen vermieden werden.

 

Krieg oder Frieden

– Der Familienfrieden als Zielvorgabe einer sinnvollen Vermögensnachfolge –

Der Volksmund sagt: „Seid Ihr noch einig oder habt Ihr schon geerbt?“ Der Referent wird anhand der gesetzlichen Erbfolge und missglückten letztwilligen Vermögensnachfolgen die Problematik erörtern, wie der Familienfrieden durch eine sinnvolle Vermögensnachfolge erhalten werden kann. Er untersucht dazu typische Konfliktfelder, verbreitete Irrtümer und Fehlvorstellungen. Der „Störfaktor Pflichtteilsrecht“ wird dabei ebenso angesprochen, wie häufige Fallstricke beim Verfassen eines Testaments. Der Referent wird anhand der Probleme der Erbengemeinschaft aufzeigen, wie wichtig es ist, mindestens begleitende Anordnungen in einer letzten Verfügung zu treffen oder die Erbfolge insgesamt durch letztwillige Verfügung zu regeln. Er wird aber auch Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, wie etwa lebzeitige Verzichte, oder Hilfestellungen geben, wenn es um das eigene Testament geht. Der Referent wird zudem auf den digitalen Nachlass eingehen, der zunehmend an Bedeutung gewinnt. Er wird das zur Verfügung stehende Gestaltungsinstrumentarium bei einer letztwilligen Verfügung, wie die Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Teilungsanordnung oder Testamentsvollstreckung, erörtern und deutlich machen, dass eine durchdachte letztwillige Verfügung den Familienfrieden durchaus erhalten kann.

 

Die Vitä der diesjährigen Referenten: 

 

Herr Hermann-Ulrich Viskorf

Vita

Hermann-Ulrich Viskorfist ein deutscher Juristund ehemaliger Vizepräsident des Bundesfinanzhofs. Als Vizepräsident des Bundesfinanzhofs (BFH) und Vorsitzender Richter des neben anderen Rechtsgebieten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen zweiten Senats des obersten deutschen Finanzgerichts hat er bis Mitte 2015 die Rechtsprechung in dem vorgenannten Bereich maßgeblich geprägt. Aus seiner Feder stammen zahlreiche richtungsweisende Urteile sowie wiederholte Vorlagen des BFH an das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der teilweisen Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes. Mit seiner hervorausragenden Expertise berät Hermann-Ulrich Viskorf insbesondere zu Unternehmensnachfolgen und privaten Vermögensnachfolgen, der Vermögensstrukturierung für vermögende Privatpersonen und zu grunderwerbsteuerlich relevanten Immobilientransaktionen und Umstrukturierungen.

Hermann-Ulrich Viskorf ist Autor führender Fachkommentare zur Erbschaftsteuer, dem Bewertungsgesetz und der Grunderwerbsteuer sowie Mitherausgeber der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV), ebenso gefragter Vortragender auf den führenden steuerlichen Fachtagungen. Zwischenzeitlich dürfte der in dem nwb-Verlag erschienene Kommentar zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sowie Bewertungsgesetz zu einem unverzichtbaren Standardwerk auf diesen Rechtsgebieten gehören.

 

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Herr Dr. Gerhard Schlitt

Vita

Dr. Gerhard Schlittist seit 1991 als Rechtsanwalt und seit 2005 als Fachanwalt für Erbrecht tätig und betreut überregional Mandanten in Fragen der Vermögensnachfolge. Dr. Gerhard Schlitt ist auch Notar und führt in Petersberg eine auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge spezialisierte Kanzlei. Er ist Sektionsleiter des Deutschen Forums für Erbrecht e. V. für Hessen und Mitglied von nationalen und internationalen Erbrechtsorganisationen. Neben seiner umfangreichen Vortragstätigkeit ist Dr. Gerhard Schlitt zugleich Autor eines Buches zum Thema „Klassische Testamentsklauseln“. Neben einer Vielzahl von Publikationen in Fachzeitschriften ist Dr. Gerhard Schlitt Mitautor des „Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht“ sowie Mitautor des „Münchener Prozessformularbuch Erbrecht“. Bei dem Buchprojekt „Handbuch Pflichtteilsrecht“ ist Dr. Gerhard Schlitt auch als Mitherausgeber tätig. Außerdem ist Dr. Gerhard Schlitt Dozent auf dem Gebiet der Fachanwaltsfortbildung. Dr. Gerhard Schlitt wird bereits seit 2003 regelmäßig in der jeweils aktuellen „FOCUS-Anwaltsliste“ als wichtiger Erbrechtsexperte geführt und in dieser Funktion bereits mehrfach bei Hörfunk- und Fernsehsendungen als Berater hinzugezogen. Im „FOCUS-Spezial“ wurde Dr. Gerhard Schlitt bereits 2013, 2014, 2015, 2016 und auch 2017 als einer von Deutschlands Top-Anwälten auf dem Gebiet des Erbrechts aufgeführt.

 

Gerhard Rubyist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Fachbuchautor. Er ist Leiter der Sektion Baden-Württemberg und der Erbrechtsakademie des Deutschen Forums für Erbrecht e. V.. Gerhard Ruby ist wissenschaftlicher Beirat der beiden Fachzeitschriften ZEV und ZErb. Er veröffentlicht seit vielen Jahren Fachaufsätze zu erbrechtlichen Themen in diesen und anderen Zeitschriften. Außerdem ist er Autor bzw. Mitautor verschiedener Werke im Erbrecht, wie z. B. dem Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, Prozessformularbuch Erbrecht, Handbuch Erbrecht, dem „Grauen Kommentar Erbrecht“ sowie im online-Kommentar im Beck-Verlag. Außerdem hat er ein Buch zum Thema „Behindertentestament“ sowie zur „Erbenhaftung“ veröffentlicht. Er war Gast bei Rundfunk- und Fernsehsendern zum Thema Erbrecht und Erbschaftsteuer.

Gerhard Ruby wird von der Wirtschaftswoche(2009) und dem Nachrichtenmagazin Focus
(2000 bis 2018) in deren Rankinglisten zu den führenden Erbrechtsanwälten Deutschlands gezählt. Er ist als Dozent für Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht in der Fortbildung von Anwälten, Richtern und Notaren bundesweit tätig und hält regelmäßig Vorträge zu erbrechtlichen Themen.

Die Erbrechtskanzlei Ruby & Schindler unterhält Kanzleien an den baden-württembergischen Standorten Stuttgart, Villingen-Schwenningen, Konstanz, Rottweil und Radolfzell.

 

Herr Prof. Dr. Knut Werner Lange

Vita

Professor Dr. Knut Werner Langeist seit September 2007 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bayreuth und Mitglied der dortigen Forschungsstelle für Familienunternehmen (FoFamU).

Nach dem Studium in Konstanz und dem Referendariat an dem OLG Karlsruhe erfolgte die Promotion 1994 im Rahmen der Mitarbeit in einem interdisziplinären Sonderforschungsbereich der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Nach anschließender kurzer Rechtsanwalts-tätigkeit in Hamburg und der Habilitation im Jahr 1997 an der Universität Konstanz folgte seine Berufung im Jahr 1998 an die Ruhr‑Universität in Bochum. Von 1999 bis 2007 war er Inhaber eines Lehrstuhls am Wittener Institut für Familienunternehmen (WIFU) der Universität Witten/Herdecke. Im Jahr 2010 erfolgte die Ablehnung eines Rufs an die Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Von Oktober 2014 bis September 2016 war er Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth. Seit 2013 ist er Gastprofessor an der Universität Witten/Herdecke.

Professor Dr. Knut Werner Lange ist Mitautor des renommierten Münchener Kommentars mit insgesamt 12 Bänden sowie des Beck’schen Onlinekommentars und betreut dabei das Rechtsgebiet des Erbrechts. Auch ist er Herausgeber des im C. H. Beck Verlag erschienenen großen Lehrbuchs „Erbrecht“. Außerdem ist er Mitautor des ebenfalls im C. H. Beck Verlag erschienenen „Handbuch Pflichtteilsrecht“. Er ist Mitherausgeber bzw. wissenschaftlicher Beirat einiger erb- und stiftungsrechtlicher Fachzeitschriften.