Dienstag, 28. März 2023

Für den Fall der Fälle – Welche Maßnahmen dienen der Vermögenserhaltung?

Referent: Dr. Gerhard Schlitt – Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Erbrecht
am Dienstag, 28.03.2023, um 19.00 Uhr, in der Stadthalle Kolpinghaus Hünfeld

Der Vortrag befasst sich insbesondere mit der Notwendigkeit der Errichtung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, falls man nicht mehr selbst handlungsfähig ist und eine gerichtliche Betreuung vermeiden will.
Außerdem wird die Problematik von Übergabe- und Schenkungsverträgen erörtert, insbesondere die Frage, welche Gegenleistungen – auch im Hinblick auf einen Sozialhilferegress – heute noch sinnvollerweise vereinbart werden sollten.
Der Referent gibt aber auch einen Überblick über die gesetzliche Erbfolge und beantwortet die Frage, ob und in welcher Form letztwillige Verfügungen errichtet werden sollten. Vom privatschriftlichen Einzeltestament bis hin zum gemeinschaftlichen, sogenannten „Berliner Testament“ und Erbverträgen wird der Referent in verständlicher Form darlegen, wie eine letztwillige Verfügung zu errichten ist und welchen Inhalt sie haben sollte, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Auch das Thema Pflichtteilsrecht wird Gegenstand des Vortrags sein. Auch die aktuelle Erbschaftsteuer wird bei dem Vortrag mitberücksichtigt werden, insbesondere wie man bei einer Gesamtplanung Schenkung- und Erbschaftsteuer vermeiden oder reduzieren kann.
Im Anschluss an den Vortrag haben die Zuhörer Gelegenheit, Fragen an den Referenten zu stellen.

  • Ausbildung zum Notar in Baden-Württemberg (württ. Notarassessor)
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Promotion an der Justus-Liebig-Universität Gießen (1989)
  • Rechtsreferendariat in Fulda (1989)
  • 2. Staatsexamen in Hessen (1991)
  • Zulassung als Rechtsanwalt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (1991)
  • Fachanwalt für Erbrecht (2005)
  • Bestellung zum Notar in Petersberg/Fulda (2008)

Donnerstag, 27. April 2023

Die Immobilie im Erbrecht – Lebzeitige Übertragung oder Vererbung? Neues zur Bewertung

Referent: Dr. Dr von Morgen, Hamburg – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
am Donnerstag, 27.04.2023, um 19.00 Uhr, im Parkhotel Kolpinghaus Fulda

In 60 % aller generationsübergreifenden Erbfälle in den alten Bundesländern mit einem Nachlasswert ab € 150.000,00 befindet sich mindestes eine Immobilie im Nachlass. Nur scheinbar solide und wertstabil, erweist sich häufig gerade das Immobiliarvermögen im Erbfall als der Auslöser von Problemen, zum Beispiel wenn es um die Verteilung des Nachlasses unter Miterben, Pflichtteilsansprüche oder Auslandsimmobilen geht. Auch die früheren Begünstigungen des Grundvermögens bei der Erbschaftsteuer sind weitgehend weggefallen, zuletzt durch die Änderung des Bewertungsgesetzes per 01.01.2023. Vorsorge ist also geboten; und zwar durch entsprechende testamentarische Gestaltung, aber ggfs. auch bereits im Rahmen lebzeitiger Vorab-Übertragungen. Der Vortrag zeigt die Problemfälle auf und weist den Weg zu praktischen Lösungen.

  • Rechtsanwalt Dr. Dr. Robert D. von Morgen studierte Rechtswissenschaften sowie Anglistik, Amerikanistik und Politologie. 1989 Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaft, 1993 zum Doktor der Philosophie
  • Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt 1986 betreut er schwerpunktmäßig Unternehmen und deren Inhaber in allen Fragen des Zivil- und Handelsrechts, einschließlich gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen und Auseinandersetzungen. Dabei bringt er eigene praktische Erfahrungen als langjähriger Gesellschafter und Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens aus dem Gesundheitssektor sowie als geschäftsführender Gesellschafter eines Immobilienunternehmens ein
  • Im Bereich des Erbrechts, dem zweiten Schwerpunkt seiner Tätigkeit, berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Dr. von Morgen Mandanten sowohl bei der Testamentsgestaltung, einschließlich Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, als auch bei Auseinandersetzungen nach dem Erbfall, zum Beispiel der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Konflikten mit Testamentsvollstreckern
  • Rechtsanwalt Dr. Dr. Robert D. von Morgen ist Sektionsleiter Hamburg des Deutschen Forums für Erbrecht e. V., hält Seminare und Vorträge zu den wichtigsten Fragen des Erbrechts und hat diverse Publikationen zu erbrechtlichen Themen veröffentlicht, unter anderem eist er Co-Autor des 2023 in sechste Auflage erscheinenden Praxis-Handbuchs für Erbrechtsberatung. Er ist auch als Testamentsvollstrecker tätig und Initiator der „Hamburger Erbrechtstage“. Laut Umfange des „Focus“ gehört Rechtsanwalt Dr. Dr. Robert D. von Morgen zu den am häufigsten empfohlenen Erbrechtsexperten Deutschlands

Dienstag, 23. Mai 2023

Wie schützt man sich vor Fremdbestimmung? Neues zu Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuung und Patientenverfügung

Referentin: Dr. Gabriele Müller-Engels – Rechtsanwältin, Referatsleiterin für Erb- und Familienrecht am Dienstag, 23.05.2023, um 19.00 Uhr, in der Kulturscheune Eichenzell

Zum 1.1.2023 trat eine umfassende Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Ziel war v. a. eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von älteren, kranken und behinderten Betroffenen. Im Vortrag werden die wesentlichen Neuerungen der Reform vorgestellt. Ferner soll ausführlich dargelegt werden, wie man durch Erteilung einer General- und Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung Eigenvorsorge betreiben und Fremdbestimmung vermeiden kann für den Fall, dass man alters- oder krankheitsbedingt seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

  • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg mit anschließender Promotion zum Betreuungsrecht
  • Seit 1996 Leiterin des Referats für Erb- und Familienrecht am Deutschen Notarinstitut (DNotI), Würzburg
  • Referentin für erb- und familienrechtliche Themen bei verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere für Notare und Rechtsanwälte
  • Autorin/Mitherausgeberin zahlreicher Werke zum Erb- und Familienrecht, u. a. des Beck´schen Online Großkommentars zum BGB (Erbrecht); des Beck´schen Online-Kommentars zum BGB (Betreuungsrecht, Pflichtteilsrecht); Müller-Engels/Braun, Betreuungsrecht und Vorsorgeverfügungen in der Praxis, 6. Aufl. 2022; Müller-Engels/Sieghörtner/Emmerling de Oliveira, Adoptionsrecht in der Praxis, 4. Aufl. 2020; Schlitt/Müller, Handbuch Pflichtteilsrecht, 2. Aufl. 2017

Weitere Informationen zu den Erbrechtstagen 2023 und zur Anmeldung finden sie hier.

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