Der Vortrag befasst sich insbesondere mit der Notwendigkeit der Errichtung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, falls man nicht mehr selbst handlungsfähig ist und eine gerichtliche Betreuung vermeiden will.
Außerdem wird die Problematik von Übergabe- und Schenkungsverträgen erörtert, insbesondere die Frage, welche Gegenleistungen – auch im Hinblick auf einen Sozialhilferegress – heute noch sinnvollerweise vereinbart werden sollten.
Der Referent gibt aber auch einen Überblick über die gesetzliche Erbfolge und beantwortet die Frage, ob und in welcher Form letztwillige Verfügungen errichtet werden sollten. Vom privatschriftlichen Einzeltestament bis hin zum gemeinschaftlichen, sogenannten „Berliner Testament“ und Erbverträgen wird der Referent in verständlicher Form darlegen, wie eine letztwillige Verfügung zu errichten ist und welchen Inhalt sie haben sollte, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Auch das Thema Pflichtteilsrecht wird Gegenstand des Vortrags sein. Auch die aktuelle Erbschaftsteuer wird bei dem Vortrag mitberücksichtigt werden, insbesondere wie man bei einer Gesamtplanung Schenkung- und Erbschaftsteuer vermeiden oder reduzieren kann.
Im Anschluss an den Vortrag haben die Zuhörer Gelegenheit, Fragen an den Referenten zu stellen.
In 60 % aller generationsübergreifenden Erbfälle in den alten Bundesländern mit einem Nachlasswert ab € 150.000,00 befindet sich mindestes eine Immobilie im Nachlass. Nur scheinbar solide und wertstabil, erweist sich häufig gerade das Immobiliarvermögen im Erbfall als der Auslöser von Problemen, zum Beispiel wenn es um die Verteilung des Nachlasses unter Miterben, Pflichtteilsansprüche oder Auslandsimmobilen geht. Auch die früheren Begünstigungen des Grundvermögens bei der Erbschaftsteuer sind weitgehend weggefallen, zuletzt durch die Änderung des Bewertungsgesetzes per 01.01.2023. Vorsorge ist also geboten; und zwar durch entsprechende testamentarische Gestaltung, aber ggfs. auch bereits im Rahmen lebzeitiger Vorab-Übertragungen. Der Vortrag zeigt die Problemfälle auf und weist den Weg zu praktischen Lösungen.
Zum 1.1.2023 trat eine umfassende Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Ziel war v. a. eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von älteren, kranken und behinderten Betroffenen. Im Vortrag werden die wesentlichen Neuerungen der Reform vorgestellt. Ferner soll ausführlich dargelegt werden, wie man durch Erteilung einer General- und Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung Eigenvorsorge betreiben und Fremdbestimmung vermeiden kann für den Fall, dass man alters- oder krankheitsbedingt seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.