24. Mai 2016
In
Rechtsprechungen
Nachweis des Erbrechts gegenüber der Bank auch ohne Erbschein möglich
Mit Urteil vom 5. April entschied der BGH, dass auch die Vorlage einer beglaubigten Kopie des eröffneten handschriftlichen Testaments ausreichen kann, um den Erben gegenüber der Bank zu legitimieren. Allerdings ist dies nur möglich, wenn das Testament die Erbenstellung eindeutig ausweist.
BGH, Urteil v. 5.4.2016 – XI ZR 440/15