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Nachweis des Erbrechts gegenüber der Bank auch ohne Erbschein möglich

Nachweis des Erbrechts gegenüber der Bank auch ohne Erbschein möglich

Mit Urteil vom 5. April entschied der BGH, dass auch die Vorlage einer beglaubigten Kopie des eröffneten handschriftlichen Testaments ausreichen kann, um den Erben gegenüber der Bank zu legitimieren. Allerdings ist dies nur möglich, wenn das Testament die Erbenstellung eindeutig ausweist.

BGH, Urteil v. 5.4.2016 – XI ZR 440/15