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Stimmrechtsvollmacht zugunsten des Schenkers bei Übertragung eines Kommanditanteils

Stimmrechtsvollmacht zugunsten des Schenkers bei Übertragung eines Kommanditanteils

Eine Stimmrechtsvollmacht zugunsten des Schenkers hindert die Steuerbefreiung für Übertragung eines Kommanditanteils nicht! Bei der Berechnung der Schenkungssteuer sind der Freibetrag und Bewertungsabschlag für Betriebsvermögen auch dann zu gewähren, wenn ein Kommanditanteil unter Wahrung der Stimmrechtsvollmacht zugunsten des Schenkers übertragen wird.

FG Düsseldorf, Urteil vom 24.08.2016 – 4 K 3250/15