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Änderung der Rechtsprechung zu lebzeitigen Abfindungen zwischen Geschwistern!!!

Änderung der Rechtsprechung zu lebzeitigen Abfindungen zwischen Geschwistern!!!

Der BFH gibt ausdrücklich seine bisherige Rechtsprechung auf!

Sofern nunmehr bei Abfindungszahlungen zwischen Geschwistern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge für einen Pflichtteilsverzicht gezahlt werden, unterliegt die für der Verzicht zwischen Geschwistern zu Lebzeiten des Erblassers nunmehr der Steuerklasse II. Dies hat zur Folge, dass der BFH nunmehr von einer Zuwendung zwischen Geschwistern ausgeht und in diesem lediglich ein Freibetrag von 20.000,00 € zu beanspruchen ist.

BFH, Urteil v. 10.5.2017 – II R 25/15