14. November 2017
In
Rechtsprechungen
Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments auch bei sehr hohen Nachlass
Es liegt auch keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestamentes vor, wenn der Wert des Nachlasses über 7 Mio. Euro beträgt. Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit ist daher nicht danach zu differenzieren, wie groß das dem behinderten Kind hinterlassene Vermögen ist.
OLG Hamm v. 27.10.2016 – 10 U 13/16