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Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments auch bei sehr hohen Nachlass

Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments auch bei sehr hohen Nachlass

Es liegt auch keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestamentes vor, wenn der Wert des Nachlasses über 7 Mio. Euro beträgt. Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit ist daher nicht danach zu differenzieren, wie groß das dem behinderten Kind hinterlassene Vermögen ist.

OLG Hamm v. 27.10.2016 – 10 U 13/16