Title Image

Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

Neben der Enterbung des dem Erblasser unbekannten Pflichtteilsberechtigten ist für das Durchgreifen der Anfechtung aufgrund Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten nach § 2079 BGB erforderlich, dass der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten bei Kenntnis von dessen Existenz bzw. nachfolgenden Hinzutretens nicht von der Erbfolge ausgeschlossen hätte. Dies ist auszuschließen, wenn der Erblasser innerhalb des anzufechtenden Testaments zum Ausdruck gebracht hat, dass die Verfügung ohne Rücksicht auf bestehende oder hinzutretende Pflichtteilsberechtigte zu erstellen.

KG Berlin, Beschluss v. 24.5.2017 – 6 W 100/16