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Differenzierung zwischen Schenkungstatbestand und Beeinträchtigungsabsicht bei Ansprüchen nach § 2287 BGB

Differenzierung zwischen Schenkungstatbestand und Beeinträchtigungsabsicht bei Ansprüchen nach § 2287 BGB

Der BGH stellt in seinem Urteil klar, dass zwischen den Anspruchsvoraussetzungen der Schenkung und der Beeinträchtigungsabsicht zwingend differenziert werden muss. Bei einem Grundstücksübertragungsvertrag sind ein vorbehaltendes Nießbrauchrecht sowie eine etwaige eingegangene Pflegeverpflichtung bei der Prüfung des Vorliegens einer Schenkung zu berücksichtigen.

BGH, Urteil vom 28.09.2016 – IV ZR 513/15