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Voraussetzungen für Beschwerdeberechtigung im Erbscheinsverfahren

Voraussetzungen für Beschwerdeberechtigung im Erbscheinsverfahren

OLG München stärkt die Andeutungstheorie!

Für die Bejahung eines schlüssigen Vortrag der Beschwerdeberechtigung im Rahmen eines Erbscheinserteilungsverfahrens reicht es nicht aus, wenn das behauptete Erbrecht (in diesem Fall: Ersatzerfolge) auf eine ergänzende Testamentsauslegung gestützt wird und sich für eine Willensrichtung betreffend auf das behauptete Erbrecht von vornherein keine Anhaltspunkte in der Testamentsurkunde finden.

OLG München, Beschluss v. 4.7.2017 – 31 Wx 211/15