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Anfall der Erbschaftsteuer für einen zum Nachlass gehörenden nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch

Anfall der Erbschaftsteuer für einen zum Nachlass gehörenden nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch

Gehört zum Nachlass ein bislang durch den Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch, so hat der Erbe diesen aufgrund des Erbanfalls zu versteuern. Es ist unerheblich, ob der Erbe den Pflichtteilsanspruch geltend macht oder nicht, so der BFH.

BFH, Urteil v. 7.12.2016 – II R 21/14