25. November 2017
In
Rechtsprechungen
Nachweis des Amts des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Grundbuchamt
Der Nachweis der Annahme des Amts des Testamentsvollstreckers kann durch ein Annahmezeugnis des Nachlassgerichts geführt werden. Dieses Annahmezeugnis ist als Testamentsvollstreckerzeugnis zu qualifizieren, welches sich auf die Frage der wirksamen Amtsannahme bezieht. Im Rahmen des Grundbuchverfahrens ist eine solche, sich nur auf eine privatschriftliche Annahmeerklärung des Testamentsvollstreckers beziehende Bestätigung des Nachlassgerichts nicht ausreichend.
OLG Hamm, Beschluss v. 10.2.2017 – I-15 W 482/16