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Einkommensteuervorauszahlungen für Zeiträume nach dem Tod sind Nachlassverbindlichkeiten

Einkommensteuervorauszahlungen für Zeiträume nach dem Tod sind Nachlassverbindlichkeiten

Gegenüber de Erblasser festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen können auch für ein Kalendervierteljahr, das erst nach dessen Tod beginnt, vom Erben als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Wenn die Einkommenssteuer, die erst mit Ablauf des Todesjahres entsteht, als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen ist, muss dies auch für festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen gelten, die jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahres entstehen, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, so das FG Münster.

FG Münster, Urteil v. 31.8.2017 – 3 K 1641/17