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Verschärfte Anforderung an Präzisierung der Patientenverfügung durch den BGH

Verschärfte Anforderung an Präzisierung der Patientenverfügung durch den BGH

Anforderung an die Präzisierung der Patientenverfügung seitens des BGH mit Beschluss v. 6.7.2016 – XII ZB 61/16 verschärft!! Die schriftliche Äußerung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, hat bei vorgenannten Beschluss nicht zum Abbruch der lebenserhaltenden künstlichen Ernährung eines Patienten mittels einer PEG-Sonde ausgereicht. Nach BGH muss die Maßnahme zu der man (gerade keine) Einwilligung erteilen möchte, „hinreichend klar umschrieben“ sein!!

BGH, Beschluss v. 6.7.2016 – XII ZB 61/16