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Alten- und Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastung

Alten- und Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastung

Der BFH hat in seinem Urteil entschieden, wie steuerpflichtige ihre Aufwendungen für krankheitsbedingte Unterbringung in eine Alten- und Pflegeheim als außergewöhnliche Belastungen geltend machen können.

Nach dem am 6.12.2017 veröffentlichte Urteil des BFH, ist für jeden der Ehegatten eine Haushaltsersparnis anzusetzen, sofern die beiden Ehegatten krankheitsbedingt in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht sind. Die Haushaltsersparnis des Steuerpflichtigen ist entsprechend dem in § 33a Abs. 1 EStG vorgesehenen Höchstbetrag für den Unterhalt unterhaltsbedürftiger Personen zu schätzen.

BFH, Urteil v. 4.10.2017 – VI R 22/16