Title Image

Einrederecht des Erwerbers eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks bei einem Übergabevertrag

Einrederecht des Erwerbers eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks bei einem Übergabevertrag

Nur wenn der Rückgewähranspruch auf den Erwerber übertragen worden ist, kann dieser Einreden aus dem Sicherungsvertrag erheben, sofern er aus der mit dem Grundstück belasteten Grundschuld in Anspruch genommen wird. Beim Erwerb des Grundstücks vom Sicherungsgeber geht der Rückgewähranspruch nicht ohne weiteres, sondern nur durch eine (auch durch schlüssiges Verhalten mögliche) Mitübertragung auf den Erwerber über. Nicht von der Hand zu weisen, ist die Möglichkeit, dass der Erwerber mit Zustimmung des Sicherungsnehmers in den Sicherungsvertrag eintritt (vgl. dazu BGH, NJW 1990, 576). In dem Urteil zugrunde liegenden Fall sind die Ansprüche auf Rückgewähr der Grundschulden weder aufgrund des Grundstücksübertragungsvertrages noch aus anderen Gründen übergegangen.

BGH, Urteil vom 19.10.2017 – IX ZR 79/16