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Kein „Bosman 2.0“

Kein „Bosman 2.0“

Befristete Arbeitsverträge von Fußball-Profis sind zulässig.

Die Arbeitsverträge von Fußball-Profis dürfen befristet werden. Die Befristung der Arbeitsverträge mit Lizenzspielern der Fußball-BUndesliga sei mit Blick auf die besondere Eigenart der Arbeitsleistung der Spieler gerechtfertigt. Im kommerzialisierten Spitzenfußball würden von Lizenzspielern sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die diese nur für eine begrenzte Zeit erbringen können, urteilte das BAG in seinem Urteil.

BAG, Urteil vom 16.01.2018 – 7 AZR 312/16