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Grunderwerbsteuer-Falle bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Grunderwerbsteuer-Falle bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Keine Steuerbefreiung für eine Anteilsvereinigung aufgrund Einbringung von durch Schenkung erhaltener Gesellschaftsanteile in eine GmbH & Co. KG!

In dem Sachverhalt, den der BFH zu entscheiden hatte, war der Vater Alleingesellschafter einer grundbesitzenden GmbH. Er verschenkte seine Geschäftsanteile zu je gleichen Teilen an seine vier Töchter. Diese Schenkung war mit der Auflage belastet, dass die Töchter die geschenkten GmbH-Anteile an eine neu zu errichtende GmbH & Co KG einzubringen haben, an der sie jeweils zu einem Viertel beteiligt werden sollten. Die Auflage wurde seitens der Töchter erfüllt. Das Finanzamt sah hierin allerdings eine steuerpflichtige erstmalige Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 bzw. 2 GrEStG.

Dies hat der BFH letztlich in seinem Urteil bestätigt. Es handele sich vorliegend um eine erstmalige Anteilsvereinigung in den Händen einer Personengesellschaft. Auch wenn die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG nach dem BFH (v. 23.5.2012 – II R 21/10) auch für die Verschwendung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften gelte, sei diese im vorliegenden Fall nicht anwendbar. Die Begünstigung nach § 5 GrEStG sei gleichfalls für den Urteilsfall nicht anwendbar.

Günstiger Weise hätte man zuerst die GmbH-Anteile auf die GmbH & Co KG übertragen und erst danach die Anteile an der GmbH & Co KG verschenken sollen.

BFH v. 22.2.2017 – II R 52/14