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Verjährung von Vermächtnisansprüche bei Streit über die Wirksamkeit von Testamenten

Verjährung von Vermächtnisansprüche bei Streit über die Wirksamkeit von Testamenten

Solange die Beweisaufnahme nicht abgeschlossen ist, hat derjenige, der durch das Vermächtnis begünstigt wird in der Regel keine den Lauf der Verjährungsfrist auslösende Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und ist auch nicht auf Grund grobe Fahrlässigkeit in Unkenntnis.

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.1.2018 – I-/ U 75/17)