13. September 2016
In
Rechtsprechungen
Stimmrechtsvollmacht zugunsten des Schenkers bei Übertragung eines Kommanditanteils
Eine Stimmrechtsvollmacht zugunsten des Schenkers hindert die Steuerbefreiung für Übertragung eines Kommanditanteils nicht! Bei der Berechnung der Schenkungssteuer sind der Freibetrag und Bewertungsabschlag für Betriebsvermögen auch dann zu gewähren, wenn ein Kommanditanteil unter Wahrung der Stimmrechtsvollmacht zugunsten des Schenkers übertragen wird.
FG Düsseldorf, Urteil vom 24.08.2016 – 4 K 3250/15