29. November 2017
In
Rechtsprechungen
Verschärfte Anforderung an Präzisierung der Patientenverfügung durch den BGH
Anforderung an die Präzisierung der Patientenverfügung seitens des BGH mit Beschluss v. 6.7.2016 – XII ZB 61/16 verschärft!! Die schriftliche Äußerung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, hat bei vorgenannten Beschluss nicht zum Abbruch der lebenserhaltenden künstlichen Ernährung eines Patienten mittels einer PEG-Sonde ausgereicht. Nach BGH muss die Maßnahme zu der man (gerade keine) Einwilligung erteilen möchte, „hinreichend klar umschrieben“ sein!!
BGH, Beschluss v. 6.7.2016 – XII ZB 61/16