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Der digitale Nachlass

ist selbstverständlich vererblich. Der BGH hat dies entgegen des KG Berlin klargestellt.

Übertragung von Grundbesitz durch einen Miterben

Sofern ein Miterbe für sich und die übrigen Miterben der Erbengemeinschaft die Auflassung eines in den Nachlass fallenden Grundstücks erklärt, hat er mit öffentlichen Urkunden nachzuweisen, diese die Verfügung eine Maßnahme ordnungsgemäßer Mehrheitsverwaltung oder eine Maßnahme der Notverwaltung handelt. Eine Beweiserleichterung besteht mangels Regelungslücke nicht.